Um ein Grundstück zu verkaufen und in Berlin ein gutes Angebot zu bekomme, benötigen Sie eine ganze Reihe an Unterlagen. Die Flurkarte und der Flächennutzungsplan sind für potenzielle Käufer ein wichtiges Entscheidungskriterium. Auch der Bebauungsplan und der Grundbuchauszug (hier finden sich die Eigentumsverhältnisse und mögliche Rechte Dritter) spielen für den zukünftigen Eigentümer eine wichtige Rolle.
Ein weiteres Dokument ist das Baulastenverzeichnis, da hier steht, ob es Altlasten, Wegerechte und sonstige Verpflichtungen gibt. Auch die Abstandsregeln zum Nachbarn sind nicht im Grundbuch, sondern nur im Baulastenverzeichnis vermerkt.
Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen und in Berlin einen rechtswirksamen Kauf abwickeln möchten, muss der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden. Doch bis zu diesem Termin sind einige Dinge essenziell, die über die Rechtswirksamkeit des Verkaufs entscheiden. Konkrete Angaben zur Größe und der Bebauungsmöglichkeit, ein Grundbuchauszug (Schuldenfreiheit, Einzeleigentümer oder Eigentümergemeinschaft) sowie die Flurkarte und das Baulastenverzeichnis sind notwendige Dokumente.
Um ein Grundstück zu verkaufen und in Berlin einen geeigneten Käufer zu finden, ist also viel Vorbereitung nötig. Kleinste Fehler in den Angaben oder das Fehlen von Unterlagen stehen dem rechtswirksamen Verkauf im Weg. Daher ist es sinnvoll, einen Fachmann zum Grundstück verkaufen in Berlin hinzuzuziehen. Sprechen Sie uns an - als Experte für den Immobilienverkauf in Berlin beraten wir Sie gerne.
Der Teilverkauf eines Grundstücks ist durchaus möglich. Im Vorfeld ist es notwendig, dass Sie die Teilung für das Grundstück, dass Sie verkaufen möchten, von einem Fachmann vermessen lassen. Ausnahmen bestehen, wenn sich Ihr Grundstück laut Grundbuchauszug bereits vor dem Verkauf aus zwei Teilgrundstücken zusammensetzt. Anderenfalls muss ein Teilungsantrag gestellt werden.
Welche Optionen es gibt und ob Sie beim Grundstück verkaufen in Berlin eine Teilung vornehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Sie beispielsweise Ihr Wohngrundstück behalten und das Gartengrundstück verkaufen möchten, kann der neue Eigentümer dort kein Eigenheim bauen, da es sich um einen Garten beziehungsweise um eine landwirtschaftliche Nutzfläche handelt. Der Verkauf eines Grundstückteils muss präzise geplant werden.
Es gibt einige Punkte, die den Wert des Grundstücks beeinflussen und die den Verkaufspreis bestimmen. Wer sein Grundstück verkaufen und in Berlin ein adäquates Angebot annehmen möchte, sollte den Bodenrichtwert kennen, die Lage im Bezug auf Angebot und Nachfrage betrachten und die Grundstücksgröße korrekt angeben.
Die Bebaubarkeit oder die bestehende Bebauung, die Bodenbeschaffenheit und die Rechteverteilung (Rechte von Dritten) wirken sich auf den erzielbaren Verkaufspreis aus. Vor allem die Bebaubarkeit in Anbetracht möglicher Einschränkungen ist neben der Lage maßgeblich für den Wert des Grundstücks verantwortlich.
Nein, ein Grundstücksverkauf ist in ganz Deutschland nicht ohne eine notarielle Beurkundung möglich. Wenn Sie ein Grundstück verkaufen und in Berlin, in München oder in Dresden einen Neueigentümer für Ihr Land suchen, muss der Kaufvertrag durch einen Notar geschlossen werden. In den meisten Fällen wählt der Käufer (oder dessen Makler) den Notar aus.
Als Eigentümer haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich selbst um einen Notar zu kümmern. Dass der Käufer den Notar auswählt, hat sich zwar eingebürgert, doch diese Vorgehensweise ist nicht verbindlich. Fakt ist allerdings, dass der Verkauf ohne einen Notar nicht rechtswirksam ist und dass Sie daher beim Grundstück verkaufen in Berlin und deutschlandweit eine notarielle Beurkundung vornehmen lassen müssen.