Sie sind nicht verpflichtet, für den Verkauf eines Grundstücks einen Makler zu beauftragen. Sollten Sie sich dagegen entscheiden, müssen Sie jedoch einige Dinge berücksichtigen. Ein Immobilienverkauf kann mit einem hohen Zeitaufwand verbunden sein. Ferner bringt der Immobilienmakler Marktkenntnis mit, die Ihnen fehlt. Er kennt den Immobilienmarkt, kann Sie bei der Festlegung des Kaufpreises beraten und Kontakt zu Interessenten herstellen.
Es gibt keine feste Größe, die besagt, in welchem Zeitraum ein Grundstück verkauft ist. Dies hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Die Marktlage ist entscheidend, die Lage und Größe des Grundstücks und die Frage, ob es sich um Bauland, Gartenland oder Ackerland handelt.
Die Nachfrage durch die Kunden, die allgemeine Infrastruktur in der Region und viele weitere Faktoren kommen hinzu. Je günstiger der Preis ist, desto schneller können Sie verkaufen. Trotzdem sollten Sie natürlich Ihr Grundstück nicht unter dem Wert verkaufen. In der Regel gelingt es den meisten Eigentümern, Ihre Immobilie binnen eines Jahres zu veräußern.
Die wichtigste Unterlage für den Verkauf eines Grundstücks ist der Eigentumsnachweis. Wenn Sie sich nicht als Eigentümer ausweisen können, ist kein Verkauf möglich. Sollte Sie nicht im Besitz des Grundbuchauszugs sein, können Sie ihn beim Grundbuchamt anfordern. Auch ein Kaufvertrag ist als Eigentumsnachweis hilfreich.
Um folgende Unterlagen kümmert wir uns für Sie:
- Grundbuchauszug
- Flur- und Liegenschaftskarte
- Bebauungs- oder Flächennutzungsplan
- Erschließungsnachweis
Die Kosten für den Immobilienmakler teilen Käufer und Verkäufer zu jeweils 50 Prozent untereinander auf. Dies ist seit einigen Jahren gesetzlich festgelegt.
Im Bundesgesetzbuch § 311b ist festgelegt, dass beim Verkauf eines Grundstücks eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Auch wenn Sie ein Gartengrundstück veräußern möchten, müssen Sie einen Notar mit der Beurkundung beauftragen. Die Urkunde stellt die Grundlage für die Umschreibung des Eigentümers im Grundbuch. Erst mit diesem offiziell bekundeten Eigentümerwechsel ist der Verkauf abgeschlossen.
Wenn Sie Ihr Grundstück über einen Immobilienmakler verkaufen, teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten. Diese Vorschrift soll die Belastungen der Käufer im Rahmen von Immobilienkäufen verringern. Sie können diese Kosten umgehen, indem Sie den Verkauf privat in die Hand nehmen. Dies ist gestattet, denn es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die Sie zwingt, einen Immobilienmakler zu beauftragen. Allerdings gilt es bei einem Privatverkauf, den erhöhten Zeitaufwand mit einzukalkulieren.
Zu den weiteren Kosten gehören die Gebühren für die Beurkundung beim Notar und die Grunderwerbssteuer. Beide Kosten trägt der Käufer. Ein neues Gesetz aus dem Jahre 2020 besagt, dass sich bei einem Verkauf nach der Jahreshälfte Käufer und Verkäufer die Malerkosten teilen müssen. Dies können Sie als Käufer umgehen, indem Sie einen Verkauf in der ersten Hälfte eines Jahres anstreben.
Es ist empfehlenswert, die Entscheidung für einen Verkauf des Grundstücks etwas länger im Voraus zu planen. Beauftragen Sie einen Immobilienmakler für den Verkauf, kann dieser Ihnen den aktuellen Marktwert, sowie die Marktsituation näherbringen. Dies schützt Sie vor einem zu niedrig angesetzten Kaufpreis.