Immobilie bei Scheidung

Die eigene Wohnimmobilie ist für Ehepaare der Lebensmittelpunkt, das Zuhause der gemeinsamen Kinder sowie ein wesentlicher Vermögenswert und Bestandteil der Altersvorsorge. Wie soll das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung nach der Scheidung oder Trennung genutzt werden? Eine allgemeine gesetzliche Regelung gibt es nicht, was mit dem Haus oder der Eigentumswohnung bei einer Trennung und Scheidung geschieht. Als gemeinsame Eigentümer an einer Immobilie müssen Sie somit eine Einigung erzielen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Haus aufzuteilen

Häufig ist der Immobilienverkauf die Lösung, die das geringste Konfliktpotenzial verbirgt. Vielen Paaren fällt es dadurch leichter, ihr Leben nach der Scheidung neu zu ordnen.
Lassen Sie Ihren Immobilienwert bereits vor der Scheidung ermitteln. Die Immobilienbewertung kann somit eine gute Grundlage für weitere Entscheidungen sein. Sie können dann gemeinsam entscheiden, ob Sie das Haus nach der Scheidung verkaufen wollen oder ob einer der Partner ausgezahlt wird.

Ein Ehepartner übernimmt den Anteil des anderen Ehepartners am Haus und zahlt diesen aus

Das Haus wird nach der Scheidung vermietet und die Mieteinnahmen werden geteilt

Die gemeinsame Immobilie wird versteigert (Teilungsversteigerung)

Sie sind sich einig, verkaufen das Haus und teilen den Gewinn auf

Objektbewertung bei Scheidung

Als Sachverständige und neutraler Makler beauftragen Sie uns mit der Wertermittlung und/oder nach Ihrer Scheidung mit dem Verkauf Ihrer Immobilie. Die seriöse Verkehrswertermittlung ist Basis für einen konfliktfreien Verkauf Ihrer Immobilie.

  • Mit einem Wertgutachten von unserem zertifizierten unabhängigen Gutachter ist die Bewertung auch bei Scheidungsanwälten akzeptiert - hier Wertgutachten anfordern
  • Kurzbewertung bei Scheidungsimmobilien - Schnellbewertung hier anfordern

Mit einem Wertgutachten von unserem zertifizierten unabhängigen Gutachter ist die Bewertung auch bei Scheidungsanwälten akzeptiert - hier Wertgutachten anfordern

Kurzbewertung bei Scheidungsimmobilien - Schnellbewertung hier anfordern

Tipp für Darlehen/Kredite

Kosten wie Kreditraten und Nebenkosten machen die Nutzung von Immobilien für Eheleute während eines Scheidungsverfahrens kompliziert.
Falls Sie vorhaben, mit dem Erlös des Verkaufs Ihren Immobilienkredit vorzeitig zu tilgen, sollten Sie vorab mit Ihrer Bank besprechen, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung des Kredits zu zahlen ist. Dabei ist die Höhe der Entschädigung abhängig von der offenen Restschuld.

Fazit

Im Falle einer Scheidung kann eine rasche Einigung zwischen den Ehegatten im Falle des gemeinsamen Immobilienbesitzes nur empfohlen werden.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen in diesem Zusammenhang bei der Suche nach:

  • einer Eigentumswohnung
  • einer Mietwohnung
  • einem neuen Haus

und empfehlen Ihnen seriöse Scheidungsanwälte, Steuerberater und/oder Notare.
Außerdem unterstützen wir Sie beim Umzugs- und Behördenservice sowie der Entsorgung und Entrümpelung.
Eine professionelle und Beratung, hilft Ihnen bei wichtigen Entscheidungen. Kostenlose Beratung durch unsere diskreten Spezialisten von Silvio Herrmann Immobilien bitte hier anfordern.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Silvio Herrmann Immobilien

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