Immobilie im Erbfall

Immobilienerbe

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, sollten sich die Erben oder die Erbengemeinschaft zunächst einen Überblick vom gesamten Vermögen des Erblassers verschaffen. Sollte der Verstorbene möglicherweise hohe Schulden hinterlassen haben, weil er einen Kredit zur Finanzierung von Haus oder Wohnung aufgenommen hat oder eine Haushaltsauflösung notwendig sein, müssen Antworten über zur Annahme des Erbes rasch geklärt werden, denn das Erbrecht lässt Erben lediglich sechs Wochen ab Kenntnis der Erbschaft Zeit, wenn sie das Erbe ausschlagen wollen.
Sollten sich die Erben für die Annahme des Erbes entschieden haben, übernehmen sie damit auch alle Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen.
Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft kann es dabei schnell zu Konflikten kommen. Oft wird dann das gerade geerbte Haus wieder verkauft oder die Miterben ausgezahlt. Nicht immer mit einem zufriedenstellenden Ergebnis.

Erben einer Immobilie bedeutet, Sie werden neuer Eigentümer und übernehmen alle damit verbundenen Rechte und Pflichten

Sie können das Erbe ausschlagen

Sie entscheiden, was zukünftig mit der geerbten Immobilie passieren soll. Ist verkaufen, vermieten oder selbst beziehen sinnvoll?

Lassen Sie den tatsächlichen Wert der Immobilie ermitteln

Um die Erbschaftssteuer auf eine geerbte Immobilie berechnen zu können, müssen Sie den Wert der Immobilie kennen. Im Erbfall erfolgt die Wertermittlung durch das Finanzamt. Es kann von Vorteil sein, bereits im Vorfeld den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Denn es ist nicht selten, dass das Finanzamt einen deutlich höheren Wert ermittelt, als tatsächlich am Markt zu erzielen wäre und infolgedessen eine höhere Steuerlast anfällt.

Häufig fällt der Zeitpunkt der Trauerphase mit dem Bescheid über die Erbschaft zusammen. Die Unterstützung durch einen empathischen und professionellen Immobilienmakler kann in dieser schweren Zeit eine große Erleichterung für Erben bedeuten.

Objektbewertung im Erbfall

Mit einem Wertgutachten von unserem zertifizierten unabhängigen Gutachter ist die Bewertung auch bei Anwälten akzeptiert - hier Wertgutachten anfordern

Kurzbewertung bei Erbschaftsimmobilien - Schnellbewertung hier anfordern

Sie haben eine Immobilie geerbt?

Wir klären bei Fragen um die Erbschaft auf und kümmern uns um wichtige Angelegenheiten wie die Wertermittlung, sowie die Beschaffung notwendiger Dokumente und den Verkauf der Immobilie.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Silvio Herrmann Immobilien

Hotline: (kostenlos)
+49 (0) 800 - 80 80 813 Zum Kontaktformular

Erreichbarkeit

Mo.- So.: 8:00- 20:00 Uhr