FAQ Immobilienbewertung

Wie wird meine Immobilie bewertet?

Bei unseren Wertermittlungen wird der sogenannte Verkehrswert Ihrer Immobilie ermittelt. Dieser sagt aus, wie viel die Immobilie in ihrem aktuellen Zustand und unter den momentanen Marktgegebenheiten wert ist.

Häufig gestellte Fragen

Bei unseren Wertermittlungen wird der sogenannte Verkehrswert Ihrer Immobilie ermittelt. Dieser sagt aus, wie viel die Immobilie in ihrem aktuellen Zustand und unter den momentanen Marktgegebenheiten wert ist.

Es gibt für die Immobilienbewertung unterschiedliche Verfahren, mit welchen sich der Verkehrswert berechnen lässt. Das Vergleichswert-, das Sachwert- und das Ertragswertverfahren der ImmoWertV ermitteln den sogenannten Markt- beziehungsweise Verkehrswert einer Immobilie anhand verschiedener Kriterien. Welches Verfahren für Ihr Wohneigentum sinnvoll ist, erläutern Ihnen ausführlich unsere Immobilienexperten.

VERGLEICHSWERT-, SACHWERT- ODER ERTRAGSWERTVERFAHREN
Vergleichswertverfahren:
Bei diesem Verfahren wird der Marktwert Ihres Grundstücks aus tatsächlich realisierten
Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit,
Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit Ihrem Grundstück übereinstimmen.

Dazu ziehen wir die Bodenrichtwerte der jeweiligen Gutachterausschüsse heran.
Die Gutachterausschüsse nutzen die Kaufpreissammlungen der realisierten Verkaufsfälle und
verfügen daher über eine große Datenbasis für einen Vergleich.

Sachwertverfahren:
Dieses Verfahren wird traditionell bei Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet, die sich in Eigennutzung befinden.

Der vorläufige Sachwert wird als Summe von Bodenwert und Wert der baulichen Anlagen sowie
dem Wert der sonstigen Anlagen ermittelt und im zweiten Schritt an die aktuelle Marktlage
angepasst.

Der Sachwert beruht auf vier Komponenten:

  1. Herstellungskosten von privaten Immobilien
  2. Wert des Grundstücks (Bodenwert)
  3. Herstellungskosten von Außenanlagen wie Garagen und Wegen
  4. Bewertung besonderer objektspezifischer Merkmale

Ertragswertverfahren:
Dieses Verfahren wird insbesondere Unternehmen und Immobilien angewendet, die einen dauerhaft erzielbaren Ertrag einbringen, wie Mehrfamilienhäuser, vermietete Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücke mit Büro- und Geschäftshäusern. Der Ertragswert setzt sich aus dem Bodenwert des Grundstücks sowie dem Ertragswert zusammen.

Die Kosten für die Wertermittlung einer Immobilie hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Um welche Art der Immobilie handelt es sich? (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Grundstück, Gewerbeimmobilie)
  • Sind besondere Rechte im Grundbuch eingetragen (Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht)
  • Gibt es zusätzliche Gebäude und Gebäudeteile (Scheunen, größere Anbauten, Garagen) auf dem Grundstück

Wir bieten Ihnen die Immobilienbewertung auf jeden Fall kostenlos an, wenn Sie Kunde von Silvio Herrmann Immobilien sind.

Kurzgutachten oder Marktwertgutachten für Immobilien, sind eine preiswerte, aber dennoch oftmals ausreichende Alternative zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten. Sie erhalten diese Art von Gutachten bereits ab 299,00 Euro.

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten sind individuell zu erfragen.

Der Zeitaufwand, um eine Immobilienbewertung zu erstellen, hängt von der Art des Objektes und vom Umfang ab und detailliert die Wertermittlung sein soll. In der Regel werden für die Immobilienbewertung zwischen zwei Tagen bis zwei Wochen benötigt.

Für Ihre Wertermittlung holen wir bei Beauftragung zum Objektverkauf alle Unterlagen kostenlos für Sie ein.

Zur Erstellung der Wertermittlung werden je nach Wertermittlungsverfahren und Objektart folgende Unterlagen benötigt.

  • Grundrisse
  • Flächenberechnungen
  • Baubeschreibung
  • Grundbuchauszug
  • Baulastenauszug
  • Leitungspläne
  • Auszug aus dem Bebauungsplan
  • Auszug aus dem Flächennutzungsplan
  • Erschließungskostenbeitragsbescheide
  • Ggf. Mietverträge
  • Liegenschaftskarte
  • Bewirtschaftungskostenabrechnung (soweit vermietet)
  • Eigentümerprotokolle
  • Baukostenaufstellung
  • Teilungserklärung
  • Erbbaurechtsvertrag
  • Bodengutachten
  • Energieausweis

Sie haben weitere Fragen zur Immobilienbewertung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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