Die Begriffe Bodenwert und Bodenrichtwert finden häufig Synonym Verwendung, beisitzen jedoch unterschiedliche Bedeutungen. Zur Bezifferung des Verkehrswerts Ihrer Immobilie in Königs Wusterhausen ist zuerst der tatsächliche Bodenwert zu ermitteln. Dieser ergibt sich aus dem Bodenrichtwert, welcher wiederum den durchschnittlichen Preis für einen Quadratmeter eines unbebauten Grundstückes angibt. Lokale Gutachterausschüsse geben den Bodenrichtwert vor, indem sie den durchschnittlichen Kaufpreis unter Berücksichtigung von Lage und Zustand der jeweiligen Liegenschaft ermitteln. Der Bodenwert des gesamten Grundstückes berechnet sich anschließend wie folgt:
Bodenwert (in EUR) = Bodenrichtwert (in EUR/qm2) x Grundstücksfläche (in qm2)
Der Bodenrichtwert ist nicht bindend, sondern bildet lediglich eine Basis für die Verkehrswertermittlung und ergibt sich aus Angebot und Nachfrage.
Ihr Makler in Königs Wusterhausen bewertet jede Immobilie anders als die vorangegangene. Für eine gesetzeskonforme Bewertung stehen ihm drei Verfahren zur Verfügung:
- Das Verkehrswertverfahren
- Das Sachwertverfahren
- Das Vergleichswertverfahren
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Wohnungen und alleinstehende Häuser mit Gärten unterscheiden sich hinsichtlich des Wohnkomforts und der Zielgruppe. Ihr Immobilienmakler in Königs Wusterhausen achtet bei der Bewertung einer Immobilie zusätzlich auf Faktoren wie dem Verhältnis von gemeinschaftlich genutzten Flächen zu Sonderwohneigentum, tatsächlichem Wohnraum sowie vergleichbaren Objekten und Infrastruktur in der Umgebung. Auch die Nutzungsart einer Immobilie nimmt Einfluss auf die Analysemethode:
Eigentumswohnungen lassen sich in der Regel durch das Vergleichswertverfahren bewerten, während sich der Wert eines Mietobjektes anhand eines Verkehrswert- oder Mietwertgutachtens feststellen lässt.
Ihr Makler in Königs Wusterhausen sorgt für Rechtssicherheit in Verträgen, verkaufsfördernde Annoncen und die Prüfung möglicher Interessenten auf deren Zahlungsfähigkeit und Seriosität. Zudem profitieren Sie von einem weitreichenden Netzwerk aus Kunden und Partnern.
Bereits vor dem Verkauf Ihrer Immobilie in Königs Wusterhausen beschafft Ihr Makler alle notwendigen Dokumente, führt Sie durch die Stromschnellen der Verwaltungsbehörden und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die Erfahrung und Expertise von Silvio Herrmann Immobilen sparen Ihnen Zeit, Geld und Energie beim Verkauf Ihres Eigentums.
Die Maklercourtage beim Verkauf von Grundstücken, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern sowie gewerblichen Immobilien darf vollständig dem Käufer zur Last gelegt werden.
Seit dem 23.12.2020 regelt ein neues Gesetz die Verteilung der Maklercourtage bei Eigentumsübergängen von Einfamilienhäusern (mit und ohne Einliegerwohnung) sowie Eigentumswohnungen, gleich ob frei oder vermietet. Sofern Ihr Makler in Königs Wusterhausen sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig wird, müssen beide Parteien die anfallenden Kosten zu gleichen Teilen übernehmen.
Von diesem neuen Gesetz sind ausnahmslos alle Immobilienmakler betroffen. Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle, sodass die Regelung für Einzelunternehmer, große Maklerbüros und für private Gelegenheitsmakler gleichermaßen gilt.
Ihr Immobilienmakler in Königs Wusterhausen unterstützt Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie, indem er Ihnen von Anfang an beratend zur Seite steht. So weisen wir Sie beispielsweise darauf hin, dass Sie wichtige Dokumente wie einen Grundbuchauszug und den gesetzlich vorgeschriebenen Energiepass für Ihr Gebäude bereits frühzeitig beantragen sollten. Zudem sind Protokolle vergangener Eigentümerversammlungen, Handwerkerrechnungen, Bauunterlagen und alle relevanten Nachweise und Urkunden bereits zu Beginn der Verkaufsbemühungen zusammenzutragen, um die gesamte Abwicklung zu beschleunigen.